Aufgrund der aktuellen Bestimmungen der Bundesregierung ist bis voraussichtlich 30. November 2020 die Beherbergung von Gästen in unserem Hotel nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
Die Übernachtung ist notwendig und darf ausdrücklich nicht aus touristischen Gründen erfolgen.
Gäste müssen bei Anreise zum Zeitpunkt des Check-ins symptomfrei sein.
Gäste müssen bei vorliegenden Symptomen unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
Sollte sich eine Infektion bestätigen, ist unverzüglich das Hotel zu informieren, dieses informiert unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt.